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Allgemeine Bedingungen

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Erdgasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) wurde am 7. November 2006 im Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 50, Seite 2485 veröffentlicht und trat zum 8. November 2006 in Kraft. Die NDAV löste damit die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) vom 29. Juni 1979 ab.

Die NDAV regelt die Allgemeinen Bedingungen sowohl für Netzanschlussverträge im Niederdruck, die mit der e.wa riss Netze GmbH ab dem 8. November 2006 neu abgeschlossen werden, als auch für alle Anschlussnutzungsverhältnisse im Niederdruck.
Ebenso gilt die NDAV ab dem 8. November 2006 für alle Netzanschlussverträge im Niederdruck, die nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden. Für die im Niederdruck bis zum 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverträge gilt die NDAV anstelle der AVBGasV als Allgemeine Bedingungen mit Wirkung zu dem Tag, der auf die Bekanntmachung folgt.


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Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 01.11.2006

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck.
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Ergänzende Bedingungen 2013 (inkl. Anlage Preisblatt)

der e.wa riss Netze GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)
 > Ergänzende Bedingungen.pdf

Netzanschlussvertrag

Gegenstand dieses Vertrages ist der Anschluss der Gasanlage des Anschlussnehmers an das Gasversorgungsnetz der e.wa riss. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und wird zwischen dem Anschlussnehmer und der e.wa riss geschlossen.

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Anschlussnutzungsvertrag Gas


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Allgemeine Bedingungen Erdgas

für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung der e.wa riss Netze GmbH (AB Netzanschluss und Anschlussnutzung – Erdgas).
 > Allgemeine Bedingungen Erdgas für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung.pdf
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Technische Anschlussbedingungen (TAB Erdgas)

für den Anschluss an das Erdgasnetz der e.wa riss Netze GmbH.
 > Technische Anschlussbedingungen Erdgas.pdf
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Technische Mindestanforderungen

für die Auslegung und den Betrieb dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biomethan das Erdgasnetz.
 > Technische Mindestanforderungen.pdf

Netzzugang

Im Anschluss finden Sie den Lieferantenrahmenvertrag mit Anlagen als PDF zum Downloaden.

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Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KoV V


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Anlage 1: Technische Einzelheiten zum Datenaustausch sowie Ansprechpartner und Erreichbarkeit


 > LRV - Anlage 1.pdf
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Anlage 2: Ergänzende Geschäftsbedingungen zum LRV Gas


 > LRV - Anlage 2.pdf
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Anlage 3: Standardlastprofilverfahren und Verfahren zu Mehr-/Mindermengenabrechnung


 > LRV - Anlage 3.pdf
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Anlage 4: Preisblatt Netzentgelte Gas


 > LRV - Anlage 4.pdf
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Anlage 5: Wortlaut des §18 NDAV


 > LRV - Anlage 5.pdf
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Anlage 6: Begriffsbestimmungen


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Anlage 7: Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber


 > LRV - Anlage 7.pdf
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Anlage 7.1: Auftrag zu Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung)


 > LRV - Anlage 7.1.pdf
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Anlage 7.2: Rückmeldung zur Sperrung einer Entnahmestelle


 > LRV - Anlage 7.2.pdf
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Anlage 7.3: Auftrag zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung


 > LRV - Anlage 7.3.pdf
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Anlage 7.4: Rückmeldung zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung


 > LRV - Anlage 7.4.pdf

Kooperationsvereinbarung

Die e.wa riss Netze GmbH ist der Kooperationsvereinbarung der Verbände BGW und VKU zwischen den Betreibern der in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetze am 02.08.2006 beigetreten.

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Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen


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Messstellen- und Messrahmenvertrag

Dieser Vertrag regelt die Voraussetzungen und die Durchführung des Messstellenbetriebs und/oder der Messung in den Bereichen Strom und/oder Gas durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister im Netzgebiet des Netzbetreibers.

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Messstellenrahmenvertrag


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Messrahmenvertrag


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Anlage 1 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag – Ansprechpartner


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Anlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag – Technische Mindestanforderungen Gas


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Gastransport

Gegenstand des Transportvertrags ist der Transport von Erdgas im örtlichen Verteilnetz von einem vertraglich vereinbarten Einspeisepunkt zu einem vertraglich vereinbarten Ausspeisepunkt nach Maßgabe von § 8 GasNZV. Der Netzzugang ist in den Netzzugangsbedingungen geregelt. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sind die jeweiligen veröffentlichten Preisblätter des Netzbetreibers gültig.

Anzeige nach Ziffer 4 des Beschlusses BK7-06-067

Unser Unternehmen macht von der Übergangsregelung der Ziffer 4 bis zum 01.10.2010 Gebrauch, um den wirtschaftlichen Aufwand im Interesse der Gesamtheit der Netznutzer möglichst gering zu halten. Dadurch entstehen Drittlieferanten keine wirtschaftlich relevanten Nachteile und die Vertraulichkeitsanforderungen des EnWG sind erfüllt.

Ratgeber Erdgas

Wichtige Informationen zur Gasabrechnung für Privathaushalte.

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Ihre Gasabrechnung, mit Sicherheit richtig!


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