Allgemeine Bedingungen
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Erdgasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) wurde am 7. November 2006 im Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 50, Seite 2485 veröffentlicht und trat zum 8. November 2006 in Kraft. Die NDAV löste damit die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) vom 29. Juni 1979 ab.Die NDAV regelt die Allgemeinen Bedingungen sowohl für Netzanschlussverträge im Niederdruck, die mit der e.wa riss Netze GmbH ab dem 8. November 2006 neu abgeschlossen werden, als auch für alle Anschlussnutzungsverhältnisse im Niederdruck.
Ebenso gilt die NDAV ab dem 8. November 2006 für alle Netzanschlussverträge im Niederdruck, die nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden. Für die im Niederdruck bis zum 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverträge gilt die NDAV anstelle der AVBGasV als Allgemeine Bedingungen mit Wirkung zu dem Tag, der auf die Bekanntmachung folgt.
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 01.11.2006
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck.
> ndav.pdfErgänzende Bedingungen 2013 (inkl. Anlage Preisblatt)
der e.wa riss Netze GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)
> Ergänzende Bedingungen.pdfNetzanschlussvertrag
Gegenstand dieses Vertrages ist der Anschluss der Gasanlage des Anschlussnehmers an das Gasversorgungsnetz der e.wa riss. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und wird zwischen dem Anschlussnehmer und der e.wa riss geschlossen.Allgemeine Bedingungen Erdgas
für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung der e.wa riss Netze GmbH (AB Netzanschluss und Anschlussnutzung – Erdgas).
> Allgemeine Bedingungen Erdgas für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung.pdfTechnische Anschlussbedingungen (TAB Erdgas)
für den Anschluss an das Erdgasnetz der e.wa riss Netze GmbH.
> Technische Anschlussbedingungen Erdgas.pdfTechnische Mindestanforderungen
für die Auslegung und den Betrieb dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biomethan das Erdgasnetz.
> Technische Mindestanforderungen.pdfNetzzugang
Im Anschluss finden Sie den Lieferantenrahmenvertrag mit Anlagen als PDF zum Downloaden.Anlage 1: Technische Einzelheiten zum Datenaustausch sowie Ansprechpartner und Erreichbarkeit
> LRV - Anlage 1.pdfAnlage 3: Standardlastprofilverfahren und Verfahren zu Mehr-/Mindermengenabrechnung
> LRV - Anlage 3.pdfAnlage 7: Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber
> LRV - Anlage 7.pdfKooperationsvereinbarung
Die e.wa riss Netze GmbH ist der Kooperationsvereinbarung der Verbände BGW und VKU zwischen den Betreibern der in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetze am 02.08.2006 beigetreten.Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen
> koV V.pdfMessstellen- und Messrahmenvertrag
Dieser Vertrag regelt die Voraussetzungen und die Durchführung des Messstellenbetriebs und/oder der Messung in den Bereichen Strom und/oder Gas durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister im Netzgebiet des Netzbetreibers.Anlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag – Technische Mindestanforderungen Gas
> anlage_2.pdf