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Verträge/Verfahren

Basierend auf den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sowie der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) stellt die e.wa riss Netze GmbH hier sämtliche Verträge für den Anschluss an, den Zugang zu und die Nutzung der Netze zum Download bereit.

Netzanschlussvertrag

Vertragspartner sind der Anschlussnehmer und die e.wa riss Netze GmbH. Vertragsgegenstand ist die Herstellung und Bereithaltung des elektrischen Netzanschlusses für eine bestimmte Kundenanlage sowie die entsprechenden Kostenregelungen.
 
Bei Anschlüssen an das Niederspannungsnetz gelten in Ergänzung zum Netzanschlussvertrag die Regelungen der NAV sowie die Ergänzenden Bestimmungen der e.wa riss Netze GmbH zur NAV. Für Anschlüsse an das Mittelspannungsnetz gelten ergänzend zum Netzanschlussvertrag die Allgemeinen Bedingungen zum Netzanschlussvertrag.

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Netzanschlussvertrag (Strom)

Niederspannung
 > netzanschlussvertrag_ns.pdf
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Niederspannungsanschlussverordnung – NAV


 > nav.pdf
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Ergänzende Bedingungen 2013

der e.wa riss Netze GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
 > Ergänzende Bedingungen.pdf
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Netzanschlussvertrag (Strom)

Mittelspannung - Letztverbraucher
 > netzanschlussvertrag_ms.pdf
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Allgemeine Bedingungen

für einen Netzanschluss an das Mittelspannungsnetz der e.wa riss Netze GmbH
 > agb_netzanschluss_ms.pdf
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Anmeldung zum Netzanschluss


 > agb_netzanschluss_ms.pdf

Bedingungen für den Netzanschluss

Die e.wa riss Netze GmbH als Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen, für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen an die Netze der e.wa riss Netze GmbH, Technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen:

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Technische Mindestanforderungen

Netzanschluss
 > tech_mindestanforderungen.pdf

Netznutzungsvertrag

Vertragspartner sind hierbei der Netznutzer, der einen separaten Stromlieferungsvertrag mit einem Energielieferanten vereinbart hat und gleichzeitig Anschlussnutzer ist, und die e.wa riss Netze GmbH.
Ergänzend zu den Netznutzungsverträgen in Nieder- und Mittelspannung gelten die entsprechenden Allgemeinen Bedingungen.

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Netznutzungsvertrag NS

über die Netznutzung in Niederspannung (0,4 kV) durch Letztverbraucher mit einer Anschlussstelle
 > netznutzungsvertrag_ns.pdf
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Allgemeine Bedingungen NS

für die Netznutzung in Niederspannung (0,4 kV) durch Letztverbraucher mit einer Anschlussstelle
 > agb_nnv_ns.pdf
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Netznutzungsvertrag MS

über die Netznutzung in Mittelspannung durch Letztverbraucher
 > netznutzungsvertrag_ms.pdf
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Allgemeine Bedingungen MS

für die Netznutzung in Mittelspannung durch Letztverbraucher
 > agb_nnv_ms.pdf

Anschlussnutzungsvertrag (ab Netzanschluss Mittelspannung)

Vertragspartner sind der Anschlussnutzer, der einen „All-Inclusive-Stromlieferungsvertrag“ (Stromlieferung und Netznutzung) vereinbart hat, und die e.wa riss Netze GmbH.
Ein zusätzlicher Lieferantenrahmenvertrag regelt in diesem Fall die Netznutzung zwischen dem Lieferanten und der e.wa riss Netze GmbH.
In Ergänzung zum Anschlussnutzungsvertrag gelten die Allgemeinen Bedingungen zum Anschlussnutzungsvertrag.

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Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Mittelspannung - Letztverbraucher
 > anschlussnutzungsvertrag_ms.pdf
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Allgemeine Bedingungen

für die Anschlussnutzung am Mittelspannungsnetz der e.wa riss Netze GmbH
 > agb_anschlussnutzungsvertrag_ms.pdf

Lieferantenrahmenvertrag

Vertragspartner sind der Lieferant und die e.wa riss Netze GmbH. Vertragsgegenstand sind die Kundenzuordnung, die Abwicklung des Netzzugangs, die Anmeldung von Speicherheizungs- oder Wärmepumpenanlagen zur Netznutzung, die Netznutzung bei „All-inclusive-Stromlieferungsverträgen“ sowie ggf. die Inanspruchnahme weiterer damit zusammenhängender Dienstleistungen der e.wa riss Netze GmbH.

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Lieferantenrahmenvertrag Strom


 > Lieferantenrahmenvertrag.pdf
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Anlage 1: Preisblatt Netzentgelte Strom


 > Anlage_1.pdf
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Anlage 2: Ansprechpartner und Kommunikationsdaten


 > Anlage_2.pdf
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Anlage 3: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


 > Anlage_3.pdf
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Anlage 4: Unterbrechung der Anschlussnutzung


 > Anlage_4.pdf
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Anhang 1 von Anlage 4:
Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung


 > Anlage_4_1.pdf
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Anhang 2 von Anlage 4:
Rückmeldung zur Sperrung einer Entnahmestellen


 > Anlage_4_2.pdf
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Anhang 3 von Anlage 4:
Auftrag zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung


 > Anlage_4_3.pdf
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Anhang 4 von Anlage 4:
Rückmeldung zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung


 > Anlage_4_4.pdf

Messstellen- und Messrahmenvertrag

Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner zum Einbau, Ausbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen in Messstellen die an das Verteilungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind (Messstellenbetrieb), gemäß § 21b Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (EnWG) in der Fassung des "Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb" in Verbindung mit der Netzzugangsverordnung für Strom (StromNZV) vom 25. Juli 2005 und der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1. November 2006.

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Messstellenrahmenvertrag


 > messstellenrahmenvertrag.pdf
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Messrahmenvertrag


 > messrahmenvertrag.pdf
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Anlage 1 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag – Ansprechpartner


 > anlage_1.pdf
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Anlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag – Technische Mindestanforderungen Strom


 > anlage_2.pdf

EDI-Vereinbarung



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EDI-Vereinbarung


 > edi_vereinbarung.pdf