Vogelperspektive der Stadt Biberach

Einspeiser

Bereits über 900 Anlagen in Biberach speisen umweltfreundlich produzierten Strom in unser Verteilnetz ein oder werden zur Eigenversorgung genutzt. Dabei wird zwischen Anlagen auf Grundlage der erneuerbarer Energien (z.B. Solarenergie und Biomasse) und Anlagen auf Grundlage der Kraft-Wärme-Kopplung (Blockheizkraftwerke) unterschieden. Der Staat fördert den Anschluss dieser Anlagen durch das Erneuerbare-Energie-Gesetz ("EEG") und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ("KWKG").

Erneuerbare Energien

Als Erneuerbare (regenerative) Energien bezeichnet man Energiequellen, die sich ständig erneuern und nach den Zeitmaßstäben des Menschen unendlich lange zur Verfügung stehen. Die drei ursprünglichen Energiequellen sind Solarstrahlung, Erdwärme (Geothermie) und Gezeitenkraft. Diese können direkt oder indirekt in Form von Wind, Wasserkraft, Wellenenergie und Biomasse genutzt werden. Dabei ist die Nutzung der Erneuerbaren Energien gekennzeichnet durch geringe Entnahme von Ressourcen und Rückführung in den Kreislauf.

Gemäß Erneuerbare Energien Gesetz-Novelle gelten als Erneuerbare Energien Wasserkraft (einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie), Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie und Energie aus Biomasse (einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas, sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie).

Kraft-Wärme-Kopplung

In einer KWK-Anlage wird z. B. mit einem Verbrenunnungsmotor mechanische Energie (Kraft) und thermische Energie (Wärme) erzeugt. Die mechanische Energie wird mit einem Generator in elektrische Energie umgewandelt. Durch die gleichzeitige Erzeugung und Nutzung von Strom und Wärme (Kopplung) wird gegenüber der separaten Erzeugung ein höherer Wirkungsgrad erzielt. Ein BHKW ist z.B. eine KWK-Anlage. Die Energie für den Stromgenerator wird in der Regel durch einen Verbrennungsmotor zur Verfügung gestellt. Als Brennstoff können unterschiedliche Primärenergieträger, wie z. B. Diesel, Pflanzenöl, Erdgas oder Biogas zum Einsatz kommen.

Einspeisemanagement

Anlagen mit einer installierten Leistung größer 100 kW müssen gemäß § 9 Abs. 1 EEG mit einer technischen Einrichtung ausgestattet sein, durch die der Netzbetreiber die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann.

Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 30 kW und höchstens 100 kW müssen die technischen Vorgaben zum Einspeisemanagement gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 EEG erfüllen.

PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 30 kW müssen ebenfalls die technischen Vorgaben zum Einspeisemanagement gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 EEG erfüllen. Alternativ kann ihre Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzt werden.

EEG Daten Veröffentlichung

Alle Veröffentlichungen zum Thema „Erneuerbare Energien“ (u. a. EEG-Anlagenstammdaten, EEG-Jahresabrechnung, Transparenz) obliegen nach § 77 EEG 2017 den Übertragungsnetzbetreibern. Die Daten für das Netzgebiet der e.wa riss Netze GmbH finden Sie auf der Internetseite der TransnetBW GmbH.

https://www.transnetbw.de/de/eeg-kwkg/eeg/eeg-jahresabrechnung

Preisblätter 

gültig ab 01.01.2018

Durch das Netzentgeltmodernisierungsgesetz ("NEMoG") vom 17. Juli 2017 sind die Verteilnetzbetreiber gemäß §120 Abs. 7 EnWG verpflichtet, fiktive Netzentgelte als Grundlage für die Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen (vermiedene Netzentgelte) auszuweisen und zu veröffentlichen. Zur Ermittlung der vermiedenen Netzentgelte werden ab dem Jahr 2018 jeweils die Netzentgelte des Jahres 2016 zugrunde gelegt.