Netzanschluss Strom
Basierend auf den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der Stromnetz-zugangsverordnung (StromNZV), der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sowie der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) stellt die e.wa riss Netze GmbH hier sämtliche Verträge für den Anschluss an, den Zugang zu und die Nutzung der Netze zum Download bereit.
Netzanschluss Gas
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Erdgasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) wurde am 7. November 2006 im Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 50, Seite 2485 veröffentlicht und trat zum 8. November 2006 in Kraft.
Netzanschluss Glasfaser
Seit Januar 2010 ist das neue Glasfasernetz für viele Einwohner der Stadt Biberach verfügbar.
Einspeisung
Bereits über 800 Anlagen in Biberach speisen umweltfreundlich produzierten Strom in unser Verteilnetz ein oder werden zur Eigenversorgung genutzt. Dabei wird zwischen Anlagen auf Grundlage der erneuerbarer Energien (z.B. Solarenergie und Biomasse) sowie auf Grundlage der Kraft-Wärme-Kopplung (Blockheizkraftwerke) unterschieden. Der Staat fördert den Anschluss dieser Anlagen durch das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).