Mitarbeiter der ewa-netze

Verträge und Verfahren

Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KoV 

Basis für den Netzzugang in unserem Netzgebiet ist ein abgeschlossener Lieferantenrahmenvertrag zwischen Lieferant und der e.wa riss Netze GmbH.

Kooperationsvereinbarung

Das EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) verpflichtet die Netzbetreiber zur Kooperation in verschiedenen Bereichen des Netzzugangs. Diese Kooperation erfolgt im Rahmen der „Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen". Die Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Unternehmen beim Zugang zu den Gasversorgungsnetzen. Des Weiteren enthält sie Regelungen für die mit den Transportkunden abzuschließenden Verträge.

In der Regel wird die Kooperationsvereinbarung jährlich angepasst, diese Anpassungen treten jeweils zum 01.10. eines Jahres in Kraft.

Am 02. August 2006 ist die e.wa riss Netze GmbH der Kooperationsvereinbarung beigetreten.

Die aktuelle Kooperationsvereinbarung, sowie weitere Informationen dazu finden Sie auf der BDEW Homepage

Verfahrenspezifische Parameter

Im Rahmen der Veröffentlichungspflichten des Netzbetreibers zum Standardlast-profilverfahren hat jeder Netzbetreiber zu seinem Profilverfahren die folgende Excel-Tabelle auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Die Veröffentlichung erfolgt im Rahmen der Vorgaben der Kooperationsvereinbarung und des Leitfaden "Abwicklung von Standardlastprofilen Gas".