Gleichbehandlungsbericht
Nach § 7a Abs. 5 EnWG ist die ewa riss Netze GmbH verpflichtet, ihr Gleichbehandlungsprogramm zu veröffentlichen.
Gleichbehandlungsbericht 2019
Der Gleichbehandlungsbericht nach § 7a Abs. 5 EnWG für die Unternehmen e.wa riss GmbH & Co. KG und e.wa riss Netze GmbH.
Hinweis auf Schlichtungsstelle Energie
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a ENWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedirichstraße 133
10117 Berlin
Tel. 030/2757240-0
info@schlichtungsstelle-energie.de
www.schlichtungsstelle-energie.de
Hinweis auf Clearingstelle EEG / KWKG
Die Clearingstelle EEG|KWKG ist eine neutrale, unabhängige Stelle zur außergerichtlichen Klärung von Fragen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Die Clearingstelle EEG|KWKG bietet allen Marktakteuren die Möglichkeit, Konflikte zeitnah und unkompliziert durch Verfahren beizulegen und Antworten auf Anwendungsfragen zum EEG und zum KWKG zu erhalten.
Nähere Informationen finden Sie unter www.clearingstelle-eeg-kwkg.de
Energiespartipps
Die Gesellschaft für Energiedienstleistung (https://www.ganz-einfach-energiesparen.de, GED) hat eine Internetseite rund ums Energiesparen entwickelt. Verschiedene Service-Tools helfen Ihnen, Energiesparpotenziale zu erkennen und auszuschöpfen.
Zusätzlich verweisen wir auf die Beratungsangebote zur Energieeffizienz bei den untenstehenden Organisationen: