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Gas

Basierend auf den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der Gasnetzzugangs-verordnung (GasNZV) sowie der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) stellt die e.wa riss Netze GmbH hier sämtliche Verträge für den Netzanschluss, Netzzugang und die Netznutzung zum Download bereit.

Allgemeine Bedingungen

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Erdgasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung "NDAV") wurde am 7. November 2006 im Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 50, Seite 2485 veröffentlicht und trat zum 8. November 2006 in Kraft. Die NDAV löste damit die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden ("AVBGasV") vom 29. Juni 1979 ab.

Die NDAV regelt die Allgemeinen Bedingungen sowohl für Netzanschlussverträge im Niederdruck, die mit der e.wa riss Netze GmbH ab dem 8. November 2006 neu abgeschlossen werden, als auch für alle Anschlussnutzungsverhältnisse im Niederdruck.
Ebenso gilt die NDAV ab dem 8. November 2006 für alle Netzanschlussverträge im Niederdruck, die nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden. Für die im Niederdruck bis zum 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverträge gilt die NDAV anstelle der AVBGasV als Allgemeine Bedingungen mit Wirkung zu dem Tag, der auf die Bekanntmachung folgt.

Netzanschlussvertrag ND

Gegenstand dieses Vertrages ist der Anschluss der Gasanlage des Anschlussnehmers an das Gasversorgungsnetz der e.wa riss Netze GmbH. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und wird zwischen dem Anschlussnehmer und der e.wa riss Netze GmbH geschlossen.

Netzanschluss- & Anschlussnutzungsvertrag MD