Netzzugang /Entgelte
Netzentgelte
Die für das Netzgebiet Biberach ermittelten Netzentgelte wurden auf Basis der Stromnetzentgeltverordnung ("StromNEV") vom 25. Juli 2005 ermittelt.
In den Preisen sind die Kosten des vorgelagerten Netzbetreibers, der Netze BW GmbH, enthalten. Alle aufgeführten Preise gelten ab dem 1. Januar 2024.
Die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg wurde entsprechend informiert.
Die e.wa riss Netze GmbH garantiert für die Nutzung der Netze eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.
Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Marktentwicklungen oder Änderungen des Ordnungsrahmens, bleibt nach Genehmigung durch die Regulierungsbehörde vorbehalten.
- Preisblatt Netznutzung Strom - gültig ab 01.01.2024 pdf 0.6MB
- Preisblatt Netznutzung Strom - gültig ab 01.01.2023 pdf 0.6MB
- Preisblatt digitale Messtechnik - gültig ab 01.01.2023 pdf 97.4KB
- Preisblatt digitale Messtechnik - gültig ab 01.01.2024 pdf 29.4KB
- Preisblatt Messpreise für denzentrale Einspeisung - gültig ab 01.01.2022 pdf 0.4MB
Hochlastzeitfenster
Ist auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus dieser Netz- oder Umspannebene abweicht, so haben Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen diesem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, das dem besonderen Nutzungsverhalten des Netzkunden angemessen Rechnung zu tragen hat und nicht weniger als 20 % des veröffentlichten Netzentgelts betragen darf (atypische Netznutzung).
Zur Ermittlung der erheblichen Abweichung von der Jahreshöchstlast sind die relevanten Hochlastzeitfenster gemäß des Leitfadens der BNetzA (Stand September 2011) und gemäß des Beschlusses BK4-12-1656 der BNetzA zur Genehmigung individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV auf unserer Homepage veröffentlicht:
Unter der Voraussetzung der Erfüllung der im § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV genannten Kriterien haben Letztverbraucher die Möglichkeit einen schriftlichen Antrag zur Erstellung einer Vereinbarung zur Genehmigung eines individuellen Netzentgeltes an folgenden Adressaten zu stellen:
e.wa riss Netze GmbH
Regulierungsmanagement
Freiburger Str. 6
88400 Biberach
Dieser Antrag muss eine ausführliche Beschreibung beinhalten, wie der Letztverbraucher sicherstellt, dass sein Bezugsverhalten vorhersehbar und erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast der einzelnen Entnahmeebenen abweicht.
Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts bedarf der Genehmigung der Regulierungsbehörde.