Mitarbeiter der ewa-netze

Biogas

Entsprechend §19 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes und §33 Abs. 3 der Gasnetzzugangsverordnung sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen von dezentralen Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz festzulegen. Wesentliche Angaben dazu finden sich in dem DVGW Arbeitsblatt G2000. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um eine Zusammenstellung der wichtigsten Anforderungen verschiedener Arbeitsblätter der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), in denen die in Deutschland geltenden, allgemein anerkannten technischen Regeln der Gaswirtschaft festgelegt sind.

Grundsätzlich sind alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Regeln und Richtlinien zum Bau und Betrieb von Anlagen zur Biomethanherstellung und -einspeisung zu beachten, auch wenn sie in den technischen Mindestanforderungen nicht ausdrücklich erwähnt werden.

Bei Einspeisung mit grenzüberschreitendem Transport sind die Empfehlungen gemäß Common Business Practice der EASEE-Gas zu beachten.

Falls Sie Interesse an einer Biomethaneinspeisung in unser Erdgasnetz haben, kontaktieren Sie uns bitte unter folgender Email: info@ewa-netze.de